Kann ich meine neuen Türen auch auf Lieferschein kaufen?

Nein, dies ist leider nicht möglich.

Bei Schagerl Türendirekt darf die Ware erst ausgegeben werden, wenn diese vollständig bezahlt ist. Hier gibt es keine Ausnahmen. Dies ist der normale Ablauf:

  • Wenn Vertragsklarheit herrscht und wir die Naturmaße erhalten haben, wird der Bestellvorgang eingeleitet und Sie werden Ihre Rechnung erhalten.
  • Zu diesem Zeitpunkt ist eine Anzahlung in der Höhe von 30 Prozent des Bruttobetrages zu leisten. Natürlich können Sie die komplette Rechnungssumme auch sofort begleichen.
  • Spätestens wenn Sie Ihre neuen Türen bei uns abholen ist der noch offene Rechnungsbetrag zu begleichen. Dies kann per Überweisung (4-5 Tage vor der Abholung) oder vor Ort im Zuge der Abholung ausschließlich in bar erfolgen.

Erst wenn der komplette Betrag als bezahlt verbucht ist kann Ihr Berater vor Ort Ihre Ware ausgeben.

Sollte ein Monteur, ein Tischler oder eine andere, von Ihnen beauftrage Person Ihre neuen Türen abholen, dann ist dies prinzipiell kein Problem. Hier gibt es nur folgende Punkte zu beachten: 

  • Die Ware muss - wie immer - vollständig bezahlt sein oder werden.
  • Der Abholer hat die Ware auf Vollständigkeit und Schadensfreiheit zu kontrollieren.
  • Der Abholer ist für die Ladegutsicherung verantwortlich.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe in unserem Onlineshop für Türen, rufen Sie uns einfach an:
+43 664/126 16 65

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